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Eigentumswohnung

Im Besitzer einer Eigentumswohnung keimt oft der Wunsch die Wohnung nach seinen Bedürfnissen zu verändern. Es ist das Rechtliche zu prüfen. Der Eigentümer muss der Teilungserklärung entnehmen, was überhaupt sein Eigentum ist und durch ihn verändert werden darf. Alle übrigen Änderungen, auch solche die nur mittelbar in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, bedürfen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.