Der Umbau eines Einfamilienhauses weicht in mehren gravierenden Punkten von dem einer Wohnanlage ab:
- Der Umbau des Einfamilienhauses reagiert auf die Nachfrage, der des Mietshauses auf das Angebot.
- Der Nutzer und seine körperlichen Beeinträchtigungen und Forderungen sind bekannt.
- Die Lebensweise, soziale Einbindung, physische Stabilität und Denkart ist bekannt und die mentalen Hilfen können entsprechend unterstützt werden.
- Die Einrichtung der einzelnen Räume, vor allen Dingen dem Bad, ist individueller und in einer höheren Anspruchsebene, das wirkt sich in den Honoraren aus.
- Die Nutzung bezieht sich auf einen nicht bekannten aber statistisch zu ermittelnden Zeitraum. Der steuerliche Aspekt der Abschreibung rückt in den Hintergrund.
- Bei der Planung des Umbaus wird man eine spätere Nutzung durch einen Mieter berücksichtigen.
- Der finanzielle Hintergrund, die Bedürfnisse und die Rechtsform des Eigentümers unterscheiden sich von der eines Wohnanlagenbetreibers.
- Die Forderungen des Brandschutzes ergeben sich aus der Baugenehmigung.
- Der Schallschutz ergibt sich aus der individuellen Lebensweise der Bewohner und der Lage des Gebäudes zu etwaigen Schallemittenden